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Die Frühstücksrichtlinie der EU.

Die EU hat kürzlich die Frühstücksrichtlinie verschärft, die sich auf verschiedene Frühstücksprodukte wie Marmelade, Honig und Fruchtsäfte bezieht. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die volle Kontrolle darüber haben, was sie kaufen. Wir, als Wiedhonig–Imker begrüßen diese Änderungen, da wir uns für Transparenz und Qualität in der Honigproduktion einsetzen.

Zur Zeit ist es so, dass „Gemäß den EU-Etikettierungsbestimmungen für Honig müssen Honigtöpfe, die aus einem einzigen Land stammen, das genaue Herkunftsland angeben. Bei Mischungen von Honig aus verschiedenen Ländern ist es jedoch verwirrend. Auf den Etiketten steht entweder “Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern”, “Mischung von Honig mit Ursprung in der EU” oder “Mischung von Honig, der nicht aus der EU stammt”.[1]

Die neuen Vorschriften bedeuten, dass Hersteller von Marmeladen und Fruchtsäften auf dem Etikett angeben müssen, in welchem Land die verarbeiteten Früchte angebaut wurden.

Für Honig gilt

Honig darf nicht mehr als „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ gekennzeichnet werden, sondern muss eine Liste der Länder enthalten, aus denen der Honig stammt. Um Betrug zu vermeiden, sollen Hersteller regelmäßig kontrolliert werden.

„Bei Honig wurden folgende Optionen in Betracht gezogen:

  • Ersetzung des Begriffs „Nicht-EU“ durch die Angabe der Nicht-EU-Ursprungsländer;
  • Ersetzung des Begriffs „Nicht-EU“ durch die Angabe der geografischen Ursprungsregion;
  • obligatorische Angabe aller einzelnen Ursprungsländer (Mitgliedstaaten und Drittländer);
  • obligatorische Angabe aller einzelnen Ursprungsländer (Mitgliedstaaten und Drittländer), einschließlich der jeweiligen prozentualen Anteile.“[2]

Als regionale Produzenten begrüßen wir diese Änderungen, da sie unseren Kunden helfen, mehr über die Herkunft des Honigs mehr zu erfahren. Wer unabhängig von der neuen Kennzeichnungspflicht auf Importhonig verzichten möchte, wozu wir raten, kann seinen Honig regional und beim Imker seines Vertrauens erwerben.

[1] Quelle: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/eu-labelling-rules-for-honey.html; Zugriff 1. Februar 2024

[2] Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=COM:2023:201:FIN; Zugriff 1. Februar 2024)